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AGB

Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

Version: 31.03.2026

1. Geltungs­bereich

1.1 Diese AGB regeln sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen
SanVis eine Marke der SanVis Group GmbH
SanVis Group GmbH
Brunnenwiesen 2
CH-9320 Frasnacht

UID: CHE-212.030.664
CH-ID CH-440-4043759-6


(im Folgenden «SanVis» oder «wir») und ihren Kund:innen (im Folgenden «Kunde» oder «Sie»).
1.2 Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie von SanVis vor Vertrags­schluss schriftlich bestätigt wurden.
1.3 Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist unter www.sanvis.ch/agb abrufbar und ersetzt alle früheren Versionen.

2. Vertrags­abschluss

2.1 Die Darstellung von Produkten im Online-Shop ist ein unverbindlicher Online-Katalog.
2.2 Mit Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb enthaltenen Waren ab.
2.3 Der Vertrag kommt erst zustande, wenn SanVis den Auftrag per E-Mail bestätigt oder die Ware ausliefert.
2.4 Voraussetzung für einen Vertrag ist, dass Liefer- und Rechnungs­adresse in der Schweiz liegen und die bestellte Ware verfügbar ist.
2.5 Die im Shop verwendeten Informationen zu Dienstleistungen oder Zusatzleistungen können zur besseren Benutzerführung in aufklappbaren Bereichen (z. B. Lightbox, Fancybox) dargestellt sein. Diese Inhalte sind Bestandteil der jeweiligen Produktbeschreibung und gelten mit Bestätigung der Bestellung als akzeptiert.
2.6 SanVis behält sich das Recht vor, offensichtliche Fehler (z. B. Preisirrtümer, falsche Produktinformationen) jederzeit zu korrigieren und vom Vertrag zurückzutreten, auch nach automatischer Bestellbestätigung.
2.7 Preis- und Systemfehler
SanVis behält sich das Recht vor, bei Preisfehlern, technischen Störungen oder fehlerhaften Angaben im Online-Shop Bestellungen abzulehnen oder zu stornieren, auch nach einer automatischen Bestellbestätigung. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall umgehend zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. Preise & Zahlungs­bedingungen

3.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), inklusive gesetzlicher Mehrwert­steuer (MWST) und vorgezogener Recycling­gebühr (vRG), sofern nicht anders angegeben.
3.2 Preis­änderungen sowie offensichtliche Irrtümer bleiben bis zur Auftrags­bestätigung vorbehalten.
3.3 Zahlungs­arten:
  • Vorauskasse (Bank­überweisung)
  • Kredit-/Debitkarte
  • PostFinance / PostFinance Card
  • TWINT

Kauf auf Rechnung mit Teilzahlungsoption (POWERPAY)

MF Group / POWERPAY bietet als externer Zahlungsdienstleister die Zahlungsart “Kauf auf Rechnung” an. Mit der Einzelrechnung können Sie Ihren Onlineeinkauf einfach per Rechnung begleichen. Sollten Sie auf eine Zahlung im vorgegebenen Zeitrahmen verzichten, erhalten Sie nachträglich im Folgemonat eine Monatsrechnung mit Bestellübersicht.

Beim Abschluss des Kaufvertrags übernimmt POWERPAY die entstandene Rechnungsforderung und wickelt die entsprechenden Zahlungsmodalitäten ab. Bei Kauf auf Rechnung akzeptieren Sie zusätzlich zu unseren AGB, die https://www.powerpay.ch/de/agb“ von POWERPAY. (powerpay.ch/de/agb).
3.4 Bei Kauf auf Rechnung behält sich der Zahlungs­dienst­leister eine Kredit­prüfung vor. Forderungen können an Dritte abgetreten werden.

4. Produkte­informationen

4.1 Technische Daten, Abbildungen, Masse und Gewichte dienen der allgemeinen Produkt­information. SanVis behält sich Modell- und Sortiments­änderungen vor.
4.2 Verbindliche Angaben (z. B. Einbau­masse) werden ausschliesslich durch schriftliche Bestätigung von SanVis Vertrags­bestandteil.
4.3 Der Kunde ist verantwortlich, dass von ihm gelieferte Daten, Skizzen oder Masse korrekt sind; darauf basierende Fehler gehen zu seinen Lasten.
4.4 Technische Fehler
SanVis haftet nicht für Schäden oder Mehraufwände, die auf technische Fehler im Online-Shop (z. B. fehlerhafte Berechnungen, fehlerhafte Verfügbarkeitsanzeigen) zurückzuführen sind. In solchen Fällen ist SanVis berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4a. Produktdatenblätter & Verbindlichkeit

4a.1 Für alle Produkte gelten die jeweils aktuellen Produktdatenblätter des Herstellers als verbindliche Grundlage.
4a.2 Angaben im Online-Shop (Bilder, Texte, Kurzbeschreibungen) dienen ausschliesslich der allgemeinen Information und können von den verbindlichen Produktdatenblättern abweichen.
4a.3 Im Falle von Abweichungen zwischen den im Shop dargestellten Informationen und den Hersteller-Datenblättern sind ausschliesslich die Produktdatenblätter massgeblich.
4a.4 Der Kunde ist verpflichtet, das jeweilige Produktdatenblatt vor Kauf und insbesondere vor Montage/Installation zu prüfen und die Angaben mit den Gegebenheiten am Installationsort abzugleichen.
4a.5 Fehler oder Schäden, die auf eine Nichtbeachtung oder falsche Interpretation der Produktdatenblätter zurückzuführen sind, liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.

5. Lieferung & Liefer­konditionen

5.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung frei Bordsteinkante oder bis zur Haustüre innert 24 Stunden nach Zahlungseingang, sofern die Bestellung werktags vor 15:00 Uhr eingeht und der Artikel an Lager ist.
5.2 Lieferverzug & Haftung
Die Angabe von Lieferterminen erfolgt nach bestem Ermessen, ist jedoch unverbindlich und ohne Garantie.
Lieferverzögerungen können insbesondere durch höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse, Lieferengpässe beim Hersteller oder Spediteur entstehen.
Ein Lieferverzug berechtigt den Kunden nicht zu Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Lieferverzug beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens SanVis.
Im Falle einer erheblichen Lieferverzögerung (mehr als 45 Tage über den zugesagten Termin hinaus) ist der Kunde berechtigt, nach schriftlicher Mahnung vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet.
5.3 Für die Lieferung von Wärmepumpen, Boilern und Wärmepumpenboilern verrechnen wir eine Versandpauschale von CHF 49.- pro Bestellung (inkl. Verpackung & Spedition). Die genauen Kosten werden im Warenkorb sowie an der Kasse transparent ausgewiesen. Mehrere Bestellungen werden systemseitig nicht zusammengefasst.
5.4 Ist der Zugang (z. B. über Treppen oder schmale Wege) erschwert, kann SanVis zusätzliche Helfer einsetzen; die Mehr­kosten werden nach effektivem Aufwand verrechnet.
5.5 Bei Zahlungen per Vorauskasse erfolgt die Bearbeitung des Auftrags erst nach vollständigem Zahlungseingang. Eine Reservierung der Artikel vor Zahlungseingang findet nicht statt. Es kann daher vorkommen, dass ein Artikel bei Zahlungseingang nicht mehr verfügbar ist. In diesem Fall verlängert sich die Lieferzeit bis zur Wiederverfügbarkeit der Ware.

6. Eigentums­vorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SanVis. Wir sind berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentums­vorbehalts­register vorzunehmen.

7. Boiler Montage- und Installations­service

7.1 SanVis bietet optionale Montage- und Installations­leistungen an.
7.2 Der genaue Leistungsumfang sowie Zusatzkosten sind auf der Seite Boiler: https://www.sanvis.ch/installationsservice-schweiz/  Pool Wärmepumpen: https://www.sanvis.ch/pool-waermepumpe-montage-installationsservice/
aufgeführt und gelten als Vertragsbestandteil. Alternativ erfolgt eine individuelle Definition in der Auftragsbestätigung.
7.3 Nicht enthalten sind Elektro- bzw. Stromer­arbeiten; diese sind bauseits zu erbringen.
7.4 Zusatz­arbeiten (z. B. längere Rohr­leitungen, Kondens­wasser­pumpe, Standort­wechsel) werden nach Aufwand gemäss gültiger Stunden­sätze in Rechnung gestellt.
7.5 Der Kunde ist verantwortlich für die bauseitige Bereitstellung aller notwendigen Bedingungen (z. B. Stromversorgung, freie Zugänglichkeit, behördliche Genehmigungen). SanVis übernimmt keine Haftung für daraus resultierende Verzögerungen, Zusatzkosten oder Montagehindernisse.
7.6 Serviceoption pro Boiler
Montage- und Installationsservices werden grundsätzlich pro bestelltem Boiler berechnet. Bei Bestellung mehrerer Boiler ist der Servicepreis entsprechend mehrfach fällig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

8. Pool Wärmepumpen Montage- und Installations­service

8.1 SanVis bietet für ausgewählte Pool-Wärmepumpen einen optionalen Montageservice an. Die Verfügbarkeit des Montageservices ist abhängig vom jeweiligen Produkt, vom Installationsort, von der Postleitzahl sowie von den örtlichen Gegebenheiten.

8.2 Der genaue Leistungsumfang des Pool-Wärmepumpen-Montageservices ergibt sich aus der jeweiligen Produktseite, der Servicebeschreibung im Online-Shop, den im Warenkorb bzw. Checkout angezeigten Informationen sowie aus der Auftragsbestätigung. Im Shop angezeigte Inhalte zu Montage- und Zusatzleistungen, insbesondere in aufklappbaren Bereichen, Lightboxen oder Informationsfenstern, sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung.

8.3 Der Pool-Wärmepumpen-Montageservice umfasst ausschliesslich den in der jeweiligen Servicebeschreibung genannten Standard-Leistungsumfang. Dazu gehören insbesondere Lieferung der neuen Pool-Wärmepumpe, Aufstellung und Ausrichtung des Geräts am vorgesehenen Montageort, Anschluss an eine bestehende geeignete und vorbereitete Poolverrohrung, Prüfung der Anschlüsse und Dichtheit, Inbetriebnahme, Funktionstest sowie eine kurze Einweisung in Bedienung und Einstellungen.

8.4 Voraussetzung für die Pool-Wärmepumpen-Montage ist, dass der Montageort geeignet, vorbereitet, frei zugänglich und tragfähig ist. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Pooltechnik, Poolverrohrung, Anschlüsse, Wasserführung, Stromversorgung, Mindestabstände, Luftführung und Betriebsbedingungen den technischen Anforderungen des Herstellers entsprechen.

8.5 Nicht im Standard-Leistungsumfang enthalten sind insbesondere Elektroarbeiten, Erdarbeiten, Fundamentarbeiten, Kernbohrungen, längere Leitungswege, umfangreiche Anpassungen an der Poolverrohrung, Änderungen an der Pooltechnik, Spezialanschlüsse, zusätzliche Befestigungsarbeiten sowie Arbeiten an bestehenden defekten oder ungeeigneten Anlagen.

8.6 Der Standard-Montageservice setzt voraus, dass eine geeignete Poolverrohrung vorhanden und der Anschluss der Pool-Wärmepumpe ohne wesentliche Anpassungen möglich ist. Anpassungen an bestehenden Leitungen, Bypass-Systemen, Filtration, Pooltechnik, Fundamenten, Standflächen oder sonstigen bauseitigen Gegebenheiten sind nicht im Pauschalpreis enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

8.7 Nicht im Montageservice enthalten sind Elektro- bzw. Stromerarbeiten. Erforderliche Elektroanschlüsse, Absicherungen, Steckdosen, Zuleitungen oder sonstige elektrische Vorbereitungen sind bauseits und auf Kosten des Kunden durch eine berechtigte Fachperson auszuführen.

8.8 Zusatzarbeiten, die nicht im jeweiligen Standard-Leistungsumfang enthalten sind, werden nach Aufwand separat verrechnet. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Materialkosten, längere Leitungswege, erschwerte Zugänge, Wartezeiten, zusätzliche Hilfspersonen, erneute Anfahrten sowie technische oder bauliche Anpassungen.

8.9 SanVis übernimmt keine Haftung für bestehende Poolverrohrungen, Pooltechnik, Filteranlagen, bauseitige Anschlüsse, Wasserqualität, Durchflussprobleme oder sonstige bestehende Anlagenkomponenten, soweit Schäden oder Mehraufwände nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von SanVis verursacht wurden.

8.10 SanVis ist berechtigt, die Montage zu verschieben, abzubrechen oder nicht auszuführen, wenn die vorhandene Poolverrohrung, der Montageort, die Stromversorgung, der Zugang oder sonstige bauseitige Voraussetzungen für eine fachgerechte und sichere Montage ungeeignet sind. Daraus entstehende Zusatzkosten, Wartezeiten oder erneute Anfahrten können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

8.11 Der Pool-Wärmepumpen-Montageservice wird grundsätzlich pro bestelltem Gerät bzw. pro gebuchter Serviceoption berechnet. Bei Bestellung mehrerer Pool-Wärmepumpen ist der Servicepreis entsprechend mehrfach fällig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

8.12 Nach Abschluss der Montage erfolgt eine Funktionsprüfung bzw. Inbetriebnahme im Rahmen der technischen Möglichkeiten vor Ort. Die Nutzung des montierten Geräts durch den Kunden gilt als Abnahme der Montageleistung, sofern keine offensichtlichen Mängel unverzüglich schriftlich gemeldet werden.

9. Garantie & Gewährleistung

9.1 Auf alle Produkte gewährt SanVis 24 Monate Garantie ab Liefer­datum (Ausnahme: Verbrauchs- bzw. Verschleiss­teile gemäss Hersteller­angabe).
9.2 Im Garantiefall hat der Kunde unverzüglich Kontakt mit dem Kundendienst aufzunehmen. Als Garantieschein gilt der Lieferschein oder die elektronische Rechnung, abrufbar im Kundenkonto.
9.3 Die Garantie umfasst kostenloses Material oder Reparatur nach Wahl von SanVis. Arbeits-, Installations- und Folge­kosten (z. B. Schaden an anderen Bauteilen) trägt der Kunde, soweit das Gesetz nicht zwingend anderes vorsieht.
9.4 Transportschäden sind innert 2 Tagen schriftlich zu melden; ansonsten gilt die Lieferung als genehmigt.

9.5 Fachgerechte Montage und Nachweispflicht

Garantie- und Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass das Produkt fachgerecht, gemäss den Herstellerangaben, den gültigen Normen sowie den jeweiligen Produktdatenblättern montiert, angeschlossen und in Betrieb genommen wurde.

Erfolgt die Montage durch SanVis oder durch einen von SanVis beauftragten Monteur, gilt die Montage im Rahmen der ausgeführten und abgenommenen Arbeiten als durch SanVis dokumentiert.

Erfolgt die Montage nicht durch SanVis oder einen von SanVis beauftragten Monteur, ist der Kunde im Garantie- oder Gewährleistungsfall verpflichtet, gegenüber SanVis bzw. dem Hersteller nachzuweisen, dass die Montage, der Anschluss und die Inbetriebnahme fachgerecht und gemäss den Herstellerangaben erfolgt sind. Dieser Nachweis kann insbesondere durch eine Installationsbestätigung, ein Abnahmeprotokoll, eine Rechnung oder eine schriftliche Bestätigung eines qualifizierten Fachbetriebs erfolgen.

SanVis übernimmt keine Haftung für Mängel, Schäden, Funktionsstörungen oder Garantieablehnungen des Herstellers, die auf unsachgemässe Montage, fehlerhafte Inbetriebnahme, ungeeignete bauseitige Voraussetzungen, nicht eingehaltene Herstellerangaben oder Eingriffe Dritter zurückzuführen sind.

10. Prüf­pflicht & Mängel­rüge

10.1 Der Kunde muss die Ware sofort nach Erhalt auf Voll­ständigkeit und Mängel prüfen. Offene Mängel sind innerhalb von 3 Kalender­tagen schriftlich anzuzeigen; andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.
10.2 Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
10.3 Kleine, den Gebrauch nicht beein­trächtigende Abweichungen (z. B. leichte Kratzer) gelten nicht als Mangel.

11. Rückgabe / Widerruf

11.1 In der Schweiz besteht kein gesetzliches Rückgaberecht für Onlinekäufe. Aufgrund der Art unserer Produkte (z.B. grosse, sensible technische Anlagen wie Boiler, Wärmepumpen, Wärmepumpenboiler) gewährt die SanVis kein generelles Rückgabe- oder Umtauschrecht bei Nichtgefallen oder Fehlbestellungen. Eine Rücknahme ist nur in den nachfolgenden Fällen möglich.

11.2 Garantiefälle (defekte Ware): Defekte Produkte im Rahmen der Gewährleistung/Garantie werden von uns selbstverständlich kostenfrei repariert oder ersetzt (Ersatzlieferung) oder – je nach Fall – zurückgenommen. In berechtigten Garantiefällen übernimmt die SanVis die Organisation und die Kosten der Rückholung/Abholung.

11.3 Transportschäden: Transportschäden müssen zwingend innerhalb von 2 Kalendertagen nach Erhalt der Ware schriftlich an [email protected] gemeldet werden (idealerweise mit Fotos). Wir organisieren anschliessend – sofern der Transportschaden bestätigt ist – die Abholung und den kostenlosen Ersatz (Ersatzlieferung).

11.4 Eingeschränkte Kulanz-Rücknahme (Fehlbestellung / Nichtgefallen): In Ausnahmefällen kann eine Rücknahme auf Kulanzbasis genehmigt werden, sofern
a) die Anfrage innerhalb von 7 Kalendertagen ab Zustellung schriftlich erfolgt,
b) die Ware unbenutzt, ungeöffnet, vollständig, originalverpackt und wiederverkaufsfähig ist,
c) die Rücknahme zuvor schriftlich durch SanVis freigegeben wurde (RMA/Retourenfreigabe).
Bei genehmigter Kulanz-Rücknahme wird eine Bearbeitungs- und Logistikpauschale von 30% des Kaufpreises, mindestens jedoch CHF 250.–, in Abzug gebracht. Zusätzlich können Transport-/Speditionskosten (Hin- und/oder Rücktransport) je nach Produkt und Aufwand verrechnet werden. Sonder-/Bestellware, kundenspezifische Ausführungen sowie gebrauchte/installierte Ware sind von Kulanz-Rücknahmen ausgeschlossen.
Der Rückversand bzw. die Rückholung erfolgt – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – auf Kosten und Verantwortung des Kunden; je nach Produkt organisiert der Kunde den Versand selbst oder SanVis koordiniert eine Spedition gegen Verrechnung der Transportkosten.

11.5 Unautorisierte Rücksendungen: Rücksendungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe (RMA) zulässig. Unangekündigte oder nicht freigegebene Sendungen können nicht angenommen werden und werden – sofern möglich – auf Kosten des Kunden retourniert. Eine Entsorgung erfolgt nur, wenn eine Rücksendung objektiv nicht möglich ist oder der Kunde dies ausdrücklich wünscht.
Rückerstattungen erfolgen in der Regel innerhalb von 7 Kalendertagen nach Wareneingang und Prüfung über die ursprüngliche Zahlungsart.

Allgemeine Infos zum Rückgaberecht finden Sie unter: https://www.ch.ch/de/sicherheit-und-recht/waren-zuruckgeben-oder-umtauschen

12. Haftung

12.1 SanVis haftet – unabhängig vom Rechts­grund – nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
12.2 Jegliche weitere Haftung, insbesondere für indirekte Schäden, Folge- oder Daten­verluste, entgangenen Gewinn sowie fremde Installations- bzw. Handwerker­kosten, ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

13. Elektroboiler

  • Zulässigkeit
    In den meisten Schweizer Kantonen dürfen reine Elektroboiler heute nicht mehr neu eingebaut werden; teils ist sogar ein Pflichtersatz innerhalb vorgegebener Fristen vorgesehen (gemäss MuKEn – Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich).
  • Ausnahmefälle
    Einzig der Austausch defekter, dezentraler Elektroboiler in Mehrfamilienhäusern (sog. Etagen-Boiler) kann im Einzelfall zulässig sein.
  • Abklärungs­pflicht des Bauherrn
    Ob ein Elektroboiler am jeweiligen Objekt genehmigungsfähig ist, liegt ausschliesslich in der Verantwortung des Bauherrn bzw. Kunden. SanVis führt keine behördlichen Abklärungen durch.
  • Haftungs­freistellung
    Mit Bestellung oder Beauftragung der Montage eines Elektroboilers bestätigt der Kunde, alle gesetzlichen Vorgaben geprüft und – falls nötig – Sonderbewilligungen eingeholt zu haben. SanVis schliesst jede Haftung für daraus resultierende Rechts­folgen aus.
  • Folgekosten bei nachträglichem Ersatz
    Wird zu einem späteren Zeitpunkt ein Ersatz durch einen Wärmepumpenboiler oder ein anderes zulässiges System erforderlich, trägt der Bauherr/Kunde sämtliche daraus entstehenden Kosten.

14. Datenschutz

Der Umgang mit personen­bezogenen Daten erfolgt gemäss unserer Datenschutz­erklärung unter www.sanvis.ch/datenschutz.Der Kunde erklärt sich mit der Bearbeitung seiner Daten im Rahmen des Vertrags­zwecks einverstanden.

15. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

15.1 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
15.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist 9320 Arbon (Kanton Thurgau) ; SanVis bleibt berechtigt, den Kunden an seinem jeweiligen Gerichts­stand zu belangen.

16. Schluss­bestimmungen

16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
16.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schrift­form. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

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